Schoen Verhandlungsinstitut

AGB/ AUP

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Schoen Software UG (haftungsbeschränkt) 
Schönfließer Str. 21, 10439 Berlin, Deutschland 

Vertreten durch den Geschäftsführer: Dr. Raphael Schoen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
HRB: 279951 B 
Kontakt für  Vertrags-, Rechts- und Datenschutzfragen:  info@schoen-negotiation.com 
Stand: 12.06.2026 

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, B2B

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Schoen Software UG (haftungsbeschränkt), Schönfließer Str. 21, 10439 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Raphael Schoen, nachfolgend „Anbieter“ genannt.
  2. Die Leistungen umfassen insbesondere:
    a) Entwicklung, Betrieb, Bereitstellung und Vertrieb von Software und digitalen Diensten, insbesondere cloudbasierten Analyse-, Trainings- und Automatisierungstools,
    b) KI-gestützte Analyse-, Auswertungs-, Simulations-, Argumentations- und Entscheidungsunterstützungsleistungen,
    c) Schulungs-, Trainings-, Workshop-, Coaching- und Qualifizierungsleistungen,
    d) Beratungs-, Analyse-, Konzeptions-, Management- und Umsetzungsbegleitungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Verhandlungsführung, Verhandlungsmanagement, Einkauf, Kostenanalyse, Kommunikation, Digitalisierung und internationales Management.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen ausgeschlossen.
  4. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  5. Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
    a) individueller Einzelvertrag, Angebot, Bestellschein oder Auftragsbestätigung,
    b) Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, soweit einschlägig,
    c) besondere Leistungsbeschreibung oder Projektbeschreibung,
    d) diese AGB,
    e) Acceptable-Use-Policy, soweit einschlägig,
    f) Preisübersicht oder Produktseite. 
  6. Leistungen können unter Produkt-, Geschäftsbereichs- oder Kommunikationsmarken angeboten oder kommuniziert werden, insbesondere unter „Global-IQ®“, „Schoen-Verhandlungsinstitut“, „NeGo-IQ®“ oder anderen Bezeichnungen.
    „Global-IQ®“ und „Schoen-Verhandlungsinstitut“ sind rechtlich von der Schoen Software UG (haftungsbeschränkt) getrennte Tätigkeits- bzw. Markenbereiche, soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
    Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich der im jeweiligen Angebot, Einzelvertrag, Bestellschein oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich benannte Vertragspartner. Wird eine Leistung ausdrücklich der Schoen Software UG (haftungsbeschränkt) zugeordnet, ist für diese Leistung ausschließlich die Schoen Software UG (haftungsbeschränkt) Vertragspartnerin, Leistungserbringerin und Rechnungstellerin.

§ 2 Vertragsschluss, Angebotsannahme, Leistungszuordnung

  1. Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
    a) Annahme eines Angebots in Textform,
    b) Unterzeichnung eines Einzelvertrags,
    c) Bestellung über eine Website oder Plattform,
    d) Registrierung und Freischaltung eines Kundenkontos,
    e) Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
  3. Werden in einem Angebot mehrere Leistungsteile unterschiedlichen Rechtsträgern, Einzelunternehmen, Geschäftsbereichen oder Marken zugeordnet, ist die jeweilige Leistungszuordnung im Angebot maßgeblich. Für Leistungsteile, die ausdrücklich der Schoen Software UG (haftungsbeschränkt) zugeordnet sind, kommt der Vertrag ausschließlich mit der Schoen Software UG (haftungsbeschränkt) zustande.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, vor Annahme des Angebots zu prüfen, ob die im Angebot genannte Leistungszuordnung, Rechnungsstellung und Vertragspartnerstellung seinen internen Anforderungen entspricht.

§ 3 Leistungsarten

  1. Software- und Plattformleistungen
    Der Anbieter stellt digitale Dienste, Softwaremodule, Analysewerkzeuge, Trainingswerkzeuge, Automatisierungstools, Schnittstellen, Exporte oder sonstige digitale Funktionen nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung bereit.
  2. KI-gestützte Analyseleistungen
    Der Anbieter kann KI-gestützte Werkzeuge, Modelle, Datenbanken, Heuristiken, Templates und Automatisierungslogiken einsetzen, um Analysen, Auswertungen, Strukturierungen, Argumentationshilfen, Simulationen oder Entscheidungsvorlagen zu erzeugen.
  3. Trainings-, Schulungs- und Workshop-Leistungen
    Trainings, Schulungen, Workshops und Coachings dienen der Wissensvermittlung, Qualifizierung, Reflexion, Anwendung und praktischen Übung. Inhalte, Umfang, Dauer, Teilnehmerzahl, Ort, Sprache, Materialien und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
  4. Beratungs- und Managementleistungen
    Beratungs-, Analyse-, Konzeptions-, Strukturierungs-, Management- und Umsetzungsbegleitungsleistungen dienen der fachlichen Unterstützung des Kunden. Sie können insbesondere Organisations-, Prozess-, Einkaufs-, Kosten-, Verhandlungs-, Kommunikations-, Digitalisierungs- oder Internationalisierungsthemen betreffen.
  5. Kombinierte Leistungen
    Leistungen können als Hybridleistungen erbracht werden, insbesondere als Kombination aus Training, Beratung, Softwareeinsatz, Analyse, Workshop, Coaching und Managementunterstützung.

§ 4 Leistungscharakter, kein Erfolg geschuldet

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erbringt der Anbieter seine Leistungen als Dienstleistung. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer, technischer, steuerlicher, rechtlicher, verhandlerischer oder sonstiger Erfolg.
  2. Empfehlungen, Analysen, Konzepte, Trainingsinhalte, Simulationen, Benchmarks, Berechnungen, Outputs und Arbeitsergebnisse stellen Entscheidungsunterstützung dar. Die Entscheidung über Umsetzung, Verwendung und wirtschaftliche Bewertung liegt ausschließlich beim Kunden.
  3. Ein bestimmter Erfolg, eine bestimmte Einsparung, ein bestimmtes Verhandlungsergebnis, eine bestimmte Kostenreduktion, ein bestimmter Marktpreis, eine bestimmte rechtliche oder steuerliche Bewertung oder eine bestimmte Managementwirkung wird nur geschuldet, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich und eindeutig als geschuldeter Erfolg vereinbart wurde.
  4. Soweit im Rahmen eines Projekts Dokumente, Präsentationen, Auswertungen, Analysen, Berechnungen, Modelle oder sonstige Arbeitsergebnisse erstellt werden, begründet dies allein keinen Werkvertrag, sofern nicht ausdrücklich ein abnahmefähiges Werk vereinbart wurde.

§ 5 Keine Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs- oder Anlageberatung

  1. Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Anlageberatung, Finanzberatung, Versicherungsberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung.
  2. Soweit rechtliche, steuerliche, regulatorische, finanzielle oder versicherungsbezogene Aspekte angesprochen werden, erfolgt dies ausschließlich zur allgemeinen wirtschaftlichen, organisatorischen oder strategischen Einordnung.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, vor Umsetzung entsprechender Maßnahmen eine Prüfung durch entsprechend zugelassene Berufsträger vorzunehmen, insbesondere durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder sonstige Fachberater.
  4. Dies gilt insbesondere bei Auslandsgesellschaften, gesellschaftsrechtlichen Strukturen, Steuerfragen, Transferpreisen, arbeitsrechtlichen Fragen, Compliance-Fragen, kartellrechtlichen Fragen, Datenschutzfragen und regulatorischen Anforderungen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Ansprechpartner, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und zutreffend bereit.
  2. Der Anbieter darf die vom Kunden bereitgestellten Informationen als richtig und vollständig zugrunde legen, sofern keine offensichtlichen Zweifel bestehen.
  3. Verzögerungen, Mehraufwand oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die auf unvollständigen, verspäteten oder fehlerhaften Mitwirkungen des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten des Anbieters.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Bereitstellung und Nutzung der eingebrachten Daten, Inhalte, Unterlagen und Informationen berechtigt ist.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, interne Entscheidungen, Freigaben, Umsetzungsschritte und fachliche Prüfungen eigenverantwortlich vorzunehmen.

§ 7 Termine, Leistungsänderungen, Projektverzug

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Kann ein Termin aus Gründen nicht eingehalten werden, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere wegen fehlender Informationen, verspäteter Freigaben, fehlender Ansprechpartner oder organisatorischer Verzögerungen, verschieben sich Termine angemessen.
  3. Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss können zu Mehraufwand, Terminverschiebungen und zusätzlicher Vergütung führen. Der Anbieter wird den Kunden hierüber informieren.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 8 Trainings, Workshops und Veranstaltungen

  1. Inhalt, Zielgruppe, Dauer, Ort, Sprache, Format, Teilnehmerzahl, Unterlagen und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
  2. Trainings und Workshops können in Präsenz, online oder hybrid durchgeführt werden.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte, Methoden, Beispiele und Übungen an Teilnehmergruppe, Vorwissen, Projektsituation und Zeitrahmen anzupassen, sofern der vereinbarte Leistungszweck erhalten bleibt.
  4. Trainingsunterlagen, Präsentationen, Arbeitsblätter, Modelle, Übungen und sonstige Materialien dürfen nur für interne Zwecke des Kunden und der vereinbarten Teilnehmer genutzt werden.
  5. Eine Aufzeichnung, Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung zur internen Trainerqualifizierung des Kunden ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig.
  6. Bei Präsenzterminen stellt der Kunde geeignete Räumlichkeiten, technische Ausstattung und organisatorische Rahmenbedingungen bereit, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 9 Beratungs-, Analyse- und Managementleistungen

  1. Beratungsleistungen erfolgen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen, der vereinbarten Zielsetzung und der fachlichen Einschätzung des Anbieters.
  2. Arbeitsergebnisse können insbesondere Präsentationen, Analysen, Tabellen, Berechnungen, Strukturvorschläge, Prozessbilder, Argumentationslinien, Managementempfehlungen, Risikoübersichten, Workshopdokumentationen oder mündliche Empfehlungen sein.
  3. Der Anbieter schuldet keine permanente Projektsteuerung, keine Organstellung, keine Geschäftsführung, keine Rechtsvertretung und keine Umsetzung im Namen des Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
  4. Der Kunde bleibt für unternehmerische Entscheidungen, Verhandlungen, Personalmaßnahmen, Beschaffungsvorgänge, Lieferantenkommunikation, Vertragsabschlüsse und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen allein verantwortlich.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, übliche Methoden der Managementberatung, Verhandlungsanalyse, Kostenanalyse, Organisationsanalyse, KI-gestützten Analyse und digitalen Modellierung einzusetzen.

§ 10 Software, SaaS, Konten und digitale Dienste

  1. Soweit der Anbieter Software oder digitale Dienste bereitstellt, erhält der Kunde für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Dienste im vereinbarten Umfang für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, Nutzerkonten nicht unbefugt zu teilen und Zugriffe angemessen zu kontrollieren.
  3. Der Anbieter darf angemessene technische Schutzmaßnahmen einsetzen, insbesondere Rate-Limits, Captcha, Zugriffsbeschränkungen, Monitoring, Missbrauchserkennung und temporäre Sperren.
  4. Funktionsumfang, Nutzungsgrenzen, unterstützte Formate, Schnittstellen, Exporte, Verfügbarkeiten und Preise ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Produktseite oder dem Einzelvertrag.
  5. Der Anbieter darf Funktionen anpassen, verbessern, ersetzen oder einstellen, sofern die wesentlichen Hauptleistungspflichten erhalten bleiben. Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen wird der Kunde angemessen informiert.
  6. Beta-, Test-, Labor- oder Pilotfunktionen werden ohne Verfügbarkeits-, Fehlerfreiheits- oder Fortführungszusage bereitgestellt und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.

§ 11 Credits, Pay-per-Use und Testnutzung

  1. Soweit eine Nutzung nach Credits, Abrufen oder Pay-per-Use vereinbart ist, gelten die im Zeitpunkt des Kaufs oder der Bestellung angegebenen Preise und Nutzungsbedingungen.
  2. Ein Abruf ist eine nutzerinitiierte Verarbeitung, Analyse, Modellanfrage, Berechnung, Generierung, Auswertung, Exporterstellung oder sonstige ressourcenbeanspruchende Nutzung eines digitalen Dienstes.
  3. Credits können einzeln oder in Paketen erworben werden. Sofern nicht anders vereinbart, sind Credits zwölf Monate ab Kauf gültig.
  4. Nicht genutzte Credits verfallen nach Ablauf der Gültigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Eine Auszahlung in Geld ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
  5. Kostenlose Testzugänge, Testvouchers, Demozugänge oder Pilotnutzungen können jederzeit begrenzt, angepasst oder beendet werden. Es bestehen keine Verfügbarkeits-, Support-, Fortführungs- oder Erstattungsansprüche.
  6. Weiterverkauf, Übertragung, Mehrfachregistrierung, Umgehung technischer Limits oder missbräuchliche Nutzung von Credits, Testzugängen oder Ergebnissen ist untersagt.

§ 12 KI-gestützte Leistungen, Outputs und Human-in-the-Loop

  1. KI-gestützte Leistungen erzeugen Ergebnisse automatisiert, probabilistisch und auf Grundlage der verfügbaren Eingaben, Modelle, Datenquellen, Heuristiken und Systemlogiken.
  2. Outputs können Fehler, Ungenauigkeiten, Verzerrungen, unvollständige Informationen, falsche Zuordnungen, veraltete Daten oder sogenannte Halluzinationen enthalten.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Outputs, Analysen, Berechnungen, Empfehlungen, Texte, Argumente, Benchmarks und sonstigen Ergebnisse eigenverantwortlich fachlich zu prüfen, zu validieren und nur nach eigener Bewertung einzusetzen.
  4. Outputs sind keine verbindlichen Aussagen über Marktpreise, Lieferantenkosten, Rechtslagen, Steuerfolgen, technische Machbarkeit, Compliance, Verhandlungsergebnisse oder wirtschaftliche Erfolge.
  5. Hochrisiko-Nutzungen, insbesondere sicherheitskritische, medizinische, rechtlich verbindliche, beschäftigungsbezogene, kreditbezogene, versicherungsbezogene oder sonstig stark regulierte Einzelfallentscheidungen, sind ohne zusätzliche dokumentierte menschliche Fachprüfung unzulässig.
  6. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die vollständige Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, rechtliche Zulässigkeit oder Eignung KI-gestützter Outputs für einen bestimmten Verwendungszweck. Die Verantwortung für Prüfung, Validierung und Verwendung der Outputs liegt beim Kunden.

§ 13 Preise, Vergütung, Reisekosten, Spesen und Zahlung

  1. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.
  2. Vergütung, Tagessätze, Pauschalen, Lizenzpreise, Creditpreise, Reisekosten, Hotelkosten, Spesen und sonstige Nebenkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, werden Reisezeiten nicht gesondert berechnet. Reisekosten, Übernachtungskosten und Spesen werden nach Angebot oder gegen Nachweis abgerechnet.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
  5. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Handelsgeschäften kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale geltend gemacht werden.
  6. Der Anbieter darf bei Zahlungsverzug Leistungen zurückhalten, Zugänge sperren oder weitere Leistungserbringung von Vorauszahlung abhängig machen.
  7. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenansprüchen zulässig.

§ 14 Stornierung, Verschiebung und Ausfall von Trainings- und Beratungsterminen

  1. Storniert oder verschiebt der Kunde einen vereinbarten Präsenz-, Online-, Beratungs-, Workshop-, Coaching- oder Trainingstermin, gelten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, folgende Regelungen:
    a) bis 21 Kalendertage vor Termin: kostenfrei, ausgenommen bereits entstandene nicht stornierbare Kosten,
    b) 20 bis 8 Kalendertage vor Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung,
    c) ab 7 Kalendertage vor Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung.
  2. Die vorstehenden Beträge gelten als pauschalierter Schadensersatz. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten des Anbieters werden angemessen berücksichtigt.
  3. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Bereits entstandene Reise-, Hotel-, Raum-, Dienstleister- oder sonstige Drittkosten sind zusätzlich zu erstatten, soweit sie nicht kostenfrei storniert werden können.
  5. Der Anbieter wird sich bemühen, einen Ersatztermin anzubieten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
  6. Muss der Anbieter aus wichtigem Grund absagen oder verschieben, insbesondere wegen Krankheit, höherer Gewalt, technischer Störungen oder nicht zu vertretender Umstände, wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen.

§ 15 Rechte an Software, Methoden, Materialien und Arbeitsergebnissen

  1. Der Anbieter behält sämtliche Rechte an Software, Quellcode, Modellen, Prompts, Promptbibliotheken, Datenbanken, Templates, Frameworks, Methoden, Konzepten, Trainingsmaterialien, Unterlagen, Präsentationen, Grafiken, Beispielen, Übungen, Heuristiken, Benchmarks, Dokumentationen und sonstigem Know-how.
  2. Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit vollständig bezahlt, ein einfaches, nicht ausschließliches, dauerhaftes Nutzungsrecht für interne Geschäftszwecke.
  3. Eine Weitergabe an verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG und an externe Berater ist zulässig, soweit dies projektbezogen erforderlich ist und die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.
  4. Nicht gestattet sind ohne vorherige Zustimmung des Anbieters:
    a) Veröffentlichung, Verkauf oder kommerzielle Weitergabe von Arbeitsergebnissen,
    b) Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Trainings-, Beratungs-, Software- oder KI-Dienste,
    c) Nutzung zur internen Trainerausbildung oder Multiplikatorenschulung außerhalb des vereinbarten Teilnehmerkreises,
    d) Entfernung von Urheber-, Marken- oder Herkunftshinweisen.
  5. Der Kunde räumt dem Anbieter an Feedback, Verbesserungsvorschlägen und Ideen eine unentgeltliche, nicht ausschließliche, weltweite Lizenz zur Nutzung für Weiterentwicklung, Qualitätssicherung und Produktverbesserung ein.

§ 16 Geschäftsgeheimnisse und Schutz des Anbieter-Know-hows

  1. Geschäftsgeheimnisse des Anbieters umfassen insbesondere Softwarearchitektur, Modell- und Systemarchitektur, Prompts, Promptbibliotheken, Templates, Methoden, Didaktik, Trainingsdesigns, Übungen, Fallstudien, Benchmarks, Heuristiken, Kalkulationslogiken, Datenstrukturen, Auswertungslogiken, interne Tools, Evaluationen und Dokumentationen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln und nicht zu analysieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu rekonstruieren, zu benchmarken, zu veröffentlichen oder zur Entwicklung konkurrierender Angebote zu verwenden, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
  3. Zugriff auf vertrauliche Informationen darf nur solchen Personen gewährt werden, die diese Informationen für das konkrete Projekt benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
  4. Gesetzliche Rechte nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz bleiben unberührt.

§ 17 Drittanbieter, Modelle, Open Source und Infrastruktur

  1. Der Anbieter kann zur Leistungserbringung Drittanbieter, Cloud-Infrastruktur, Softwarebibliotheken, Foundation-Modelle, APIs, Datenquellen und technische Dienstleister einsetzen.
  2. Die konkrete Auswahl von Drittanbietern, Modellen, Versionen und technischer Infrastruktur kann sich ändern, sofern die wesentlichen Hauptleistungspflichten erhalten bleiben.
  3. Drittanbieterbedingungen können als Pass-through-Bedingungen einbezogen werden, soweit dies für die Nutzung der jeweiligen Leistung erforderlich ist.
  4. Open-Source-Software wird nach Maßgabe der jeweiligen Lizenzen eingesetzt. Notices und Lizenzinformationen werden auf Anfrage bereitgestellt, soweit erforderlich.
  5. Weitergehende technische Details, Modellversionen, Architekturinformationen oder Sicherheitsdetails werden nur offengelegt, wenn dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich zwingend erforderlich ist.

§ 18 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Datennutzung

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
  2. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
  3. Kundendaten, Inhalte, Prompts, Dateien, Outputs und Projektdaten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
  4. Der Anbieter darf anonymisierte oder aggregierte Nutzungs-, Leistungs- und Qualitätsdaten verwenden, sofern ein Rückschluss auf den Kunden, einzelne Personen oder vertrauliche Inhalte ausgeschlossen ist.
  5. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Daten rechtmäßig verarbeitet, übermittelt und genutzt werden dürfen.
  6. Nach Vertragsende werden Daten nach Maßgabe gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, vertraglicher Regelungen und datenschutzrechtlicher Anforderungen gelöscht oder zurückgegeben.

§ 19 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
  2. Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Durchführung des Vertrags verwendet werden.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
    a) öffentlich bekannt sind,
    b) ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt werden,
    c) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
    d) von Dritten rechtmäßig offengelegt wurden,
    e) aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
  4. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort. Gesetzliche Geheimnisschutzrechte und strengere vertragliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.

§ 20 Acceptable Use Policy

  1. Der Kunde darf Leistungen des Anbieters nur rechtmäßig, vertragsgemäß und im Rahmen des vereinbarten Zwecks nutzen.
  2. Untersagt sind insbesondere:
    a) rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, volksverhetzende, irreführende oder Rechte Dritter verletzende Nutzungen,
    b) Erstellung oder Verbreitung von Malware, Spam, Schadcode oder Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen,
    c) automatisiertes Scraping, übermäßige Abrufe, Umgehung von Rate-Limits oder missbräuchliche Parallelisierung,
    d) Reverse Engineering, Benchmarking oder Nachbau konkurrierender Dienste, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt,
    e) Nutzung zugunsten sanktionierter Personen, Organisationen oder Länder,
    f) Verwendung in Hochrisiko-Bereichen ohne angemessene menschliche Fachprüfung und Compliance-Konzept.
  3. Bei Verstößen darf der Anbieter Inhalte entfernen, Funktionen einschränken, Zugänge sperren, ungenutzte Credits nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen sperren oder verfallen lassen und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 21 Gewährleistung

  1. Für digitale Dienste gewährleistet der Anbieter, dass diese im Wesentlichen gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung bereitgestellt werden.
  2. Für Beratungs-, Trainings-, Workshop- und Managementleistungen gewährleistet der Anbieter die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung.
  3. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die vollständige Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung KI-gestützter Outputs für einen bestimmten Verwendungszweck. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben nach Maßgabe dieser AGB unberührt. 
  4. Mängel oder Leistungsstörungen sind dem Anbieter unverzüglich mit nachvollziehbarer Beschreibung mitzuteilen.
  5. Der Anbieter ist zunächst zur Nachbesserung, Ersatzleistung oder angemessenen Korrektur berechtigt.

§ 22 Verfügbarkeit, Wartung und Support

  1. Sofern kein Service Level Agreement vereinbart ist, schuldet der Anbieter keine bestimmte Verfügbarkeit digitaler Dienste.
  2. Der Anbieter bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit und Sicherheit der Dienste.
  3. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technische Anpassungen oder Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
  4. Supportleistungen, Reaktionszeiten und Kommunikationswege ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung oder gesonderten Vereinbarung.

§ 23 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
  4. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  5. In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  6. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt:
    a) bei einmaligen Beratungs-, Analyse-, Trainings-, Workshop-, Coaching- oder Managementleistungen auf die für die betroffene Leistung vereinbarte Nettovergütung, mindestens jedoch auf 5.000 EUR und höchstens auf 25.000 EUR;
    b) bei laufenden Verträgen auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Nettovergütung, mindestens jedoch auf 5.000 EUR und höchstens auf 50.000 EUR;
    c) bei Credit-, Pay-per-Use-, Test- oder Voucher-Modellen auf den Gegenwert der in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis erworbenen Credits, mindestens jedoch auf 1.000 EUR und höchstens auf 10.000 EUR.
  7. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht eine Haftung nach Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 3 besteht, Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Reputationsschäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Sonderkosten. Dies gilt nicht, soweit solche Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten als vertragstypischer und vorhersehbarer Schaden zwingend zu ersetzen sind. 
  8. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit der Anbieter nach Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 3 unbeschränkt haftet.
  9. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Anbieters.
  10. Für vom Kunden bereitgestellte Daten, Annahmen, Unterlagen, Vorgaben, Entscheidungen und Umsetzungsmaßnahmen übernimmt der Anbieter keine Haftung, soweit der Schaden auf deren Fehlerhaftigkeit, Unvollständigkeit oder Ungeeignetheit beruht.

§ 24 Schutzrechtsverletzungen

  1. Macht ein Dritter Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Anbieter bereitgestellte Software, Materialien oder Arbeitsergebnisse geltend, informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich.
  2. Der Anbieter kann nach eigener Wahl Abhilfe schaffen durch:
    a) Einholung eines Nutzungsrechts,
    b) Änderung der betroffenen Leistung,
    c) Ersatz durch gleichwertige Leistung,
    d) Rücknahme der betroffenen Leistung gegen angemessene Erstattung.
  3. Ansprüche bestehen nicht, soweit die Schutzrechtsverletzung auf Vorgaben, Daten, Inhalte, Änderungen, Kombinationen oder Nutzungen des Kunden beruht, die nicht vom Anbieter veranlasst wurden.

§ 25 Referenzen, Kundenname und Logo

  1. Der Anbieter darf Namen, Logo oder Projektbeschreibung des Kunden nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform als Referenz verwenden.
  2. Eine anonymisierte Beschreibung von Projekterfahrungen ist zulässig, sofern weder der Kunde noch vertrauliche Informationen identifizierbar sind.
  3. Bestehende gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.

§ 26 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Einzelvertrag oder der Produktbeschreibung.
  2. Pay-per-Use- und Credit-Modelle haben keine Mindestlaufzeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Laufende Enterprise-, Lizenz-, Beratungs- oder Supportverträge verlängern sich nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
    a) erheblichem Zahlungsverzug,
    b) schwerem Verstoß gegen Vertraulichkeit, Nutzungsrechte oder AUP,
    c) rechtswidriger Nutzung,
    d) Missbrauch von Zugängen, Credits oder Systemen,
    e) Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung.

§ 27 Beendigung, Datenexport und Löschung

  1. Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht an digitalen Diensten, Softwarezugängen und nicht dauerhaft eingeräumten Materialien.
  2. Soweit technisch verfügbar und vertraglich vorgesehen, kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Export seiner Kundendaten verlangen.
  3. Nach Ablauf des Exportzeitraums ist der Anbieter berechtigt, Kundendaten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  4. Zahlungsansprüche, Vertraulichkeitspflichten, Nutzungsrechtsbeschränkungen, Haftungsregelungen und Rechte an geistigem Eigentum bleiben nach Vertragsende bestehen.

§ 28 Änderungen dieser AGB

  1. Diese Änderungsregelung gilt nur für laufende Vertragsverhältnisse, insbesondere Software-, SaaS-, Credit-, Lizenz-, Support- oder Enterprise-Verträge. Für bereits abgeschlossene Einzelaufträge, Trainings-, Beratungs- oder Workshop-Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. 
  2. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
  3. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt, sofern der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Widerspruchsfrist, die Rechtsfolge des Schweigens und das bestehende Sonderkündigungsrecht bei wesentlichen nachteiligen Änderungen hingewiesen hat.
  4. Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.

§ 29 Exportkontrolle, Sanktionen, Compliance

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportkontroll-, Sanktions-, Anti-Korruptions-, Geldwäsche-, Datenschutz- und Compliance-Vorschriften einzuhalten.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen zu verweigern, zu sperren oder zu beenden, wenn die Leistungserbringung gegen Exportkontroll-, Sanktions- oder sonstige zwingende Rechtsvorschriften verstoßen könnte.
  3. Der Kunde sichert zu, Leistungen nicht zugunsten sanktionierter Personen, Organisationen, Länder oder Zwecke zu verwenden.

§ 30 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
  3. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
  4. Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
  6. Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.