AGB/ AUP
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Schoen Software UG (haftungsbeschränkt)
für Software-, KI-Analyse-, Beratungs-, Projekt-, Workshop- und Trainingsleistungen
Vertragspartner Schoen Software UG (haftungsbeschränkt)
Anschrift Schönfließer Str. 21, 10439 Berlin, Deutschland
Register Amtsgericht Charlottenburg, HRB 279951 B
USt-IdNr. DE459175811
Geschäftsführer Dr. Rafael Schön
Kontakt info@schoen-negotiation.com
Web ai.schoen-negotiation.com
Stand 09.08.2026
Hinweis zur Vertragszuordnung: Die Bezeichnungen „NeGo-iQ®“, „Schoen-Verhandlungsinstitut“ und „Global-IQ®“ können als Produkt-, Marken- oder Kommunikationsbezeichnungen verwendet werden. Für die von diesen AGB erfassten Leistungen ist jedoch ausschließlich die Schoen Software UG (haftungsbeschränkt) Vertragspartnerin.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und B2B-Ausschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, bei denen die Schoen Software UG (haftungsbeschränkt), Schönfließer Str. 21, 10439 Berlin, nachfolgend „Anbieter“ genannt, Vertragspartnerin ist. Dies gilt unabhängig davon, auf welchem Weg der Vertrag zustande kommt.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend gemeinsam „Kunde“ genannt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von den erfassten Leistungen ausgeschlossen.
1.3 Die Leistungen umfassen insbesondere Software- und Plattformleistungen, KI-gestützte Analyse- und Entscheidungsunterstützung, Cost-Engineering- und Should-Cost-Analysen, Lieferanten- und Finanzanalysen, Beratungs- und Projektleistungen sowie Workshops, Trainings, Coachings und vergleichbare Qualifizierungsleistungen.
1.4 Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch bei vorbehaltloser Leistungserbringung in Kenntnis abweichender Bedingungen.
1.5 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
• individuelle Vereinbarungen und Einzelvertrag,
• Angebot beziehungsweise Auftragsbestätigung,
• gesonderte Leistungs- oder Projektbeschreibung,
• Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ausschließlich hinsichtlich datenschutzrechtlicher Regelungen,
• diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Regelungen zur akzeptablen Nutzung.
1.6 Rechtsträgertrennung
Dr. Rafael Schön, handelnd als Einzelunternehmer insbesondere unter den Bezeichnungen „Schoen – Verhandlungsinstitut“ und „Global-IQ®“, ist von der Schoen Software UG (haftungsbeschränkt) rechtlich getrennt. Leistungen des Einzelunternehmens werden nicht von der Schoen Software UG (haftungsbeschränkt) geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.7 Die gemeinsame Verwendung von Marken, Geschäftsbezeichnungen, Anschrift, Internetseiten, Domains, E-Mail-Domains oder sonstigen Marketing- und Kommunikationsmitteln begründet für sich allein weder eine Gesellschaft noch eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen dem Einzelunternehmen und der Schoen Software UG (haftungsbeschränkt).
1.8 Bei kombinierten Angeboten werden die Leistungen, der jeweilige Vertragspartner, die Vergütung und die Rechnungsstellung den jeweiligen Rechtsträgern gesondert zugeordnet. Soweit das Angebot getrennte Leistungsteile ausweist, entstehen durch dessen Annahme rechtlich selbstständige Verträge mit den jeweils bezeichneten Vertragspartnern.
§ 2 Vertragsschluss, Angebote und Kundenkonto
2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die im Angebot genannten Preise bilden für 30 Kalendertage ab Angebotsdatum die kalkulatorische Grundlage einer möglichen Beauftragung, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.
2.2 Erteilt der Kunde auf Grundlage eines freibleibenden Angebots einen Auftrag, ist er an diesen Auftrag für fünf Werktage ab Zugang beim Anbieter gebunden. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Auftrag innerhalb dieser Frist ausdrücklich in Textform bestätigt. Andernfalls erlischt die Bindung des Kunden.
2.3 Ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot kann innerhalb der darin genannten Annahmefrist durch den Kunden angenommen werden.
2.4 Die Registrierung, Einrichtung oder technische Freischaltung eines Kundenkontos begründet für sich allein keinen entgeltlichen Vertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie dient der technischen Bereitstellung bereits vereinbarter Leistungen oder Kontingente.
2.5 Vorgeschlagene Termine, Projektstarts und Freischaltungszeitpunkte werden erst mit ausdrücklicher Bestätigung verbindlich.
§ 3 Leistungsarten und Leistungsumfang
3.1 Der Anbieter kann insbesondere folgende Leistungen erbringen:
• Bereitstellung cloudbasierter Software, Analysewerkzeuge, Automatisierungsfunktionen, Schnittstellen und digitaler Dienste;
• KI-gestützte Analysen, Strukturierungen, Simulationen, Berechnungen, Benchmarks, Recherchen, Argumentationshilfen und Entscheidungsvorlagen;
• Beratungs-, Analyse-, Konzeptions-, Management- und Projektleistungen;
• Trainings-, Workshop-, Coaching- und Qualifizierungsleistungen;
• Kombinationen der vorgenannten Leistungen als hybride Leistungsform.
3.2 Der konkrete Leistungsumfang, freigeschaltete Funktionen, Nutzungsgrenzen, Formate, Termine, Teilnehmerzahlen, Vergütung und sonstige Leistungsparameter ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
3.3 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung fachlich geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Unterauftragnehmer sowie technische Dienstleister einzusetzen, sofern nicht ausdrücklich eine persönliche Leistungserbringung durch eine bestimmte Person vereinbart wurde.
§ 4 Leistungscharakter und kein bestimmter Erfolg
4.1 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg oder ein abnahmefähiges Werk vereinbart wurde, werden die Leistungen als Dienstleistungen erbracht. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer, technischer, verhandlerischer oder sonstiger Erfolg.
4.2 Insbesondere werden keine bestimmte Einsparung, Kostenreduktion, Marktpreiseinordnung, Lieferantenkostenhöhe, Verhandlungsergebnis, wirtschaftliche Verbesserung, Vollständigkeit einer Recherche oder Eignung für eine bestimmte unternehmerische Entscheidung geschuldet.
4.3 Die Erstellung von Dokumenten, Präsentationen, Auswertungen, Analysen, Tabellen, Berechnungen, Modellen, Prompts oder sonstigen Arbeitsergebnissen begründet für sich allein keinen Werkvertrag.
4.4 Die Entscheidung über Nutzung, Umsetzung und wirtschaftliche Bewertung von Arbeitsergebnissen und Outputs liegt beim Kunden.
§ 5 Änderungen von Funktionen, technische Weiterentwicklung und Testfunktionen
5.1 Der Anbieter darf Softwarefunktionen, Benutzeroberflächen, technische Abläufe, Modelle, Datenquellen und Schnittstellen anpassen, verbessern, ersetzen oder einstellen, sofern die für den konkreten Vertrag wesentlichen Hauptleistungspflichten dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
5.2 Bei laufenden Vertragsverhältnissen wird der Kunde über wesentliche nachteilige Änderungen mit angemessenem Vorlauf informiert. Ist die Änderung für den Kunden unzumutbar und kann keine zumutbare Ersatzlösung angeboten werden, kann der betroffene laufende Leistungsteil zum Änderungszeitpunkt beendet werden.
5.3 Beta-, Test-, Demo-, Labor- und Pilotfunktionen können jederzeit geändert, beschränkt oder eingestellt werden. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder dauerhafte Fortführung solcher Funktionen wird nicht geschuldet.
§ 6 Mitwirkungs-, Prüf- und Datenpflichten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und zutreffend bereit.
6.2 Der Anbieter darf die bereitgestellten Informationen als richtig und vollständig zugrunde legen, sofern keine offensichtlichen Zweifel bestehen. Eine eigenständige rechtliche, steuerliche, technische oder sonstige Vollprüfung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.3 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung aller von ihm eingebrachten Daten, Texte, Dokumente, Unternehmensinformationen und sonstigen Inhalte berechtigt ist und erforderliche Informations- oder Einwilligungspflichten erfüllt.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, Eingaben auf das für den jeweiligen Zweck Erforderliche zu beschränken und keine Daten einzugeben, deren Verarbeitung gesetzlich unzulässig oder nach diesen AGB untersagt ist.
6.5 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten des Anbieters. Nach vorheriger Information kann nachweisbarer zusätzlicher Aufwand gesondert berechnet werden.
6.6 Verletzt der Kunde schuldhaft seine Pflichten nach Ziffer 6.3, 6.4 oder 20.2, stellt er den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit diese unmittelbar auf der Pflichtverletzung des Kunden beruhen und den Anbieter kein eigenes Mitverschulden trifft. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über entsprechende Ansprüche und ermöglicht ihm eine angemessene Beteiligung an der Rechtsverteidigung. Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten und Haftungsregelungen, insbesondere nach Datenschutzrecht, bleiben unberührt.
§ 7 Kontingente, Coins, Pay-per-Use und Testzugänge
7.1 Soweit die Nutzung einzelner digitaler Funktionen über nutzungsabhängige Einheiten erfolgt, werden diese nachfolgend einheitlich als „Coins“ beziehungsweise „Kontingent“ bezeichnet.
7.2 Bezahlte Kontingente werden ausschließlich im B2B-Verhältnis auf Grundlage eines individuellen Angebots, Einzelvertrags oder einer Auftragsbestätigung vereinbart und dem vorgesehenen Kundenkonto gutgeschrieben. Ein offener Onlinekauf von Coins wird durch diese AGB nicht vorausgesetzt.
7.3 Umfang, Preis und gegebenenfalls besondere Nutzungsbedingungen des Kontingents ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Sofern dort keine Gültigkeitsdauer vereinbart ist, besteht für bezahlte Coins keine automatische Gültigkeitsdauer und kein automatischer Verfall.
7.4 Die für eine konkrete Funktion erforderliche Anzahl an Coins wird dem Nutzer vor Ausführung der Funktion angezeigt. Mit Auslösen der jeweiligen Funktion wird die angezeigte Anzahl an Coins belastet.
7.5 Wird eine ausgelöste Verarbeitung aufgrund einer vom Anbieter zu vertretenden technischen Störung nicht abgeschlossen und kein Output bereitgestellt, werden die hierfür belasteten Coins dem Kundenkonto wieder gutgeschrieben. Eine Gutschrift allein deshalb, weil ein technisch erzeugter Output inhaltlich nicht den Erwartungen des Kunden entspricht, erfolgt nicht; gesetzliche oder vertragliche Rechte bei einer nachweisbaren Leistungsstörung bleiben unberührt.
7.6 Bezahlte Coins dürfen ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht verkauft, übertragen, geteilt oder auf andere Kundenkonten verschoben werden. Eine Auszahlung in Geld erfolgt nur, wenn dies individuell vereinbart oder gesetzlich zwingend erforderlich ist.
7.7 Kostenlose Testvouchers, Demozugänge und Pilotkontingente haben keinen Auszahlungswert. Umfang, Nutzungsdauer und sonstige Einschränkungen können bei Ausgabe festgelegt werden. Bei Missbrauch können kostenlose Kontingente gesperrt oder aufgehoben werden.
§ 8 Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
8.1 Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
8.2 Vergütung, Tagessätze, Pauschalen, Kontingentpreise, Reisekosten, Hotelkosten, Spesen und sonstige Nebenkosten ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
8.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale geltend gemacht werden.
8.5 Bei erheblichem Zahlungsverzug ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung oder angemessener Nachfrist berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten oder den Zugang zu entgeltlichen Funktionen vorübergehend zu sperren. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt.
8.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
§ 9 Kundenkonten, Zugriffsschutz und Speicherung im Nutzerkonto
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, Nutzerkonten nicht unbefugt zu teilen und Zugriffsberechtigungen angemessen zu verwalten. Handlungen autorisierter Nutzer werden dem Kunden zugerechnet, soweit gesetzlich zulässig.
9.2 Der Anbieter darf angemessene technische Schutzmaßnahmen einsetzen, insbesondere Rate-Limits, Zugriffsbeschränkungen, Session-Management, Missbrauchserkennung und temporäre Sperren.
9.3 Soweit die Plattform Verlaufs-, Speicher- oder Wiederaufruffunktionen bereitstellt, können bereits erzeugte Eingaben und Ergebnisse innerhalb des Kundenkontos erneut abrufbar sein. Hieraus folgt keine Verpflichtung zur unbegrenzten Archivierung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, für ihn wesentliche Ergebnisse in angemessener Weise selbst zu sichern oder zu exportieren, soweit eine entsprechende Funktion bereitsteht.
9.4 Regelungen zu personenbezogenen Daten, Löschung, Rückgabe und Aufbewahrung richten sich ergänzend nach den datenschutzrechtlichen Informationen und, soweit einschlägig, dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 10 Verfügbarkeit, Wartung, technische Störungen und höhere Gewalt
10.1 Sofern kein Service Level Agreement ausdrücklich vereinbart wurde, wird keine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit geschuldet.
10.2 Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technische Anpassungen und Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Der Anbieter bemüht sich, planbare erhebliche Wartungsarbeiten mit angemessenem Vorlauf anzukündigen.
10.3 Bei einer erheblichen technischen Störung im Verantwortungsbereich des Anbieters wird dieser nach eigener Wahl eine angemessene Nachholung, Wiederholung, Korrektur oder sonstige zumutbare Ersatzleistung anbieten.
10.4 Kann eine Partei ihre Pflichten aufgrund höherer Gewalt oder eines anderen von ihr nicht zu vertretenden und auch durch angemessene Vorsorgemaßnahmen nicht vermeidbaren Ereignisses vorübergehend nicht erfüllen, ist sie für Dauer und Umfang der Auswirkungen von der betroffenen Leistungspflicht befreit. Die Parteien informieren sich unverzüglich und bemühen sich um eine zumutbare Ersatzlösung.
§ 11 KI-gestützte Leistungen, probabilistische Outputs und Human-in-the-Loop
11.1 KI-gestützte Leistungen erzeugen Ergebnisse automatisiert und probabilistisch. Outputs können Fehler, Ungenauigkeiten, Verzerrungen, Falschzuordnungen, unvollständige oder veraltete Informationen sowie sogenannte Halluzinationen enthalten.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, Outputs, Analysen, Berechnungen, Benchmarks, Empfehlungen, Argumente und sonstige Ergebnisse vor geschäftlicher Verwendung eigenverantwortlich fachlich zu prüfen, zu validieren und in den jeweiligen Sach- und Entscheidungskontext einzuordnen.
11.3 Outputs sind insbesondere keine verbindlichen Aussagen über Marktpreise, tatsächliche Lieferantenkosten, technische Machbarkeit, Rechtslagen, Steuerfolgen, Compliance, Verhandlungsergebnisse oder wirtschaftliche Erfolge.
11.4 Der Anbieter übernimmt keine Garantie für vollständige Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung eines KI-gestützten Outputs für einen bestimmten Verwendungszweck. Die Haftung für schuldhafte Pflichtverletzungen richtet sich ausschließlich nach § 23.
§ 12 Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung
12.1 Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Anlage-, Finanz- oder Versicherungsberatung und keine sonstige erlaubnispflichtige Beratung.
12.2 Soweit rechtliche, steuerliche, regulatorische, finanzielle oder versicherungsbezogene Aspekte allgemein angesprochen oder in einem Output verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich zur wirtschaftlichen, organisatorischen oder strategischen Einordnung.
12.3 Vor Entscheidungen, die eine entsprechende Fachprüfung erfordern, hat der Kunde geeignete zugelassene Berufsträger oder sonstige zuständige Spezialisten einzuschalten.
§ 13 Beratungs-, Analyse-, Projekt- und Trainingsleistungen
13.1 Beratungs-, Analyse- und Projektleistungen erfolgen auf Grundlage der vereinbarten Zielsetzung, der bereitgestellten Informationen und der fachlichen Einschätzung des Anbieters.
13.2 Trainings, Workshops und Coachings dienen der Wissensvermittlung, Qualifizierung, Reflexion und praktischen Anwendung. Inhalte, Dauer, Ort, Format, Teilnehmerzahl, Materialien und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
13.3 Der Kunde bleibt für unternehmerische Entscheidungen, Verhandlungen, Beschaffungsentscheidungen, Lieferantenkommunikation, Personalmaßnahmen, Vertragsabschlüsse und Umsetzungsschritte verantwortlich.
13.4 Bei Präsenzterminen stellt der Kunde geeignete Räumlichkeiten, technische Ausstattung und organisatorische Rahmenbedingungen bereit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 14 Drittanbieter, Modelle, Cloud-Infrastruktur und Open Source
14.1 Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Cloud-Infrastruktur, Softwarebibliotheken, APIs, Datenquellen, Foundation-Modelle und sonstige technische Dienstleister einsetzen.
14.2 Die konkrete Auswahl von Drittanbietern, Modellen, Versionen und technischer Infrastruktur kann sich ändern, sofern die wesentlichen Hauptleistungspflichten erhalten bleiben und datenschutzrechtliche Anforderungen beachtet werden.
14.3 Soweit für eine konkrete Funktion zwingend besondere Drittanbieterbedingungen gelten, werden diese in geeigneter Weise einbezogen oder dem Kunden vor der betreffenden Nutzung zugänglich gemacht.
14.4 Open-Source-Software wird nach Maßgabe der jeweiligen Lizenzen eingesetzt. Zwingende Lizenzhinweise und gesetzlich erforderliche Informationen werden bereitgestellt.
§ 15 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Datennutzung
15.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze und der jeweils aktuellen Datenschutzinformationen.
15.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet und Art. 28 DSGVO anwendbar ist, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Dieser geht den übrigen Vertragsbedingungen ausschließlich hinsichtlich datenschutzrechtlicher Regelungen vor.
15.3 Kundendaten, Inhalte, Prompts, Dateien, Outputs und Projektdaten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
15.4 Der Anbieter darf vollständig anonymisierte oder aggregierte Nutzungs-, Leistungs- und Qualitätsdaten verwenden, sofern ein Rückschluss auf den Kunden, einzelne Personen oder vertrauliche Inhalte ausgeschlossen ist.
15.5 Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte personenbezogene Daten rechtmäßig erhoben, übermittelt und für den vereinbarten Zweck verarbeitet werden dürfen.
§ 16 Vertraulichkeit
16.1 Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden, vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrages.
16.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von einem berechtigten Dritten offengelegt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
16.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt drei Jahre über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Weitergehende Rechte und Pflichten nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz sowie gesetzliche Datenschutzpflichten bleiben unberührt.
16.4 Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten nur Personen, die diese Informationen für die konkrete Leistung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
§ 17 Rechte an Software, Methoden und Anbieter-Know-how
17.1 Sämtliche Rechte an Software, Quellcode, System- und Modellarchitektur, Prompts, Promptbibliotheken, Datenbanken, Templates, Frameworks, Methoden, Konzepten, Trainingsdesigns, Benchmarks, Heuristiken, Kalkulationslogiken, Dokumentationen und sonstigem Know-how verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
17.2 Ohne vorherige Zustimmung des Anbieters sind insbesondere Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung, Rekonstruktion, systematisches Benchmarking zur Nachbildung des Dienstes sowie Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Software-, KI-, Analyse- oder Beratungsangebote untersagt, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
17.3 Gesetzlich zwingende Rechte, insbesondere zwingende Schranken des Urheber- oder Softwareurheberrechts, bleiben unberührt.
§ 18 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen und Outputs
18.1 Soweit an für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen oder Outputs Rechte entstehen und der Anbieter hierüber verfügen kann, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke.
18.2 Die vertragsgemäße Nutzung umfasst insbesondere die interne Verwendung sowie die Verwendung gegenüber eigenen Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, verbundenen Unternehmen und eingebundenen externen Beratern, soweit dies dem vereinbarten Zweck entspricht und keine vertraulichen Rechte Dritter verletzt.
18.3 Nicht gestattet sind ohne vorherige Zustimmung des Anbieters insbesondere der Verkauf oder die kommerzielle Weitergabe als eigenständiges Produkt, die öffentliche Bereitstellung wesentlicher geschützter Arbeitsergebnisse sowie die Nutzung zur Entwicklung oder zum Betrieb konkurrierender Trainings-, Beratungs-, Software- oder KI-Angebote.
18.4 An vom Kunden bereitgestellten Daten, Inhalten und Unterlagen verbleiben die Rechte beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt dem Anbieter für Dauer und Zweck des Auftrags die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
18.5 Erteilt der Kunde freiwillig Feedback, Verbesserungsvorschläge oder Ideen, darf der Anbieter diese unentgeltlich und nicht ausschließlich zur Weiterentwicklung seiner Leistungen verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen oder Rechte des Kunden offengelegt werden.
§ 19 Stornierung und Verschiebung terminbezogener Leistungen
19.1 Für individuell vereinbarte Beratungs-, Workshop-, Coaching-, Trainings- oder sonstige terminbezogene Leistungen kann der Kunde Termine in Textform stornieren oder deren Verschiebung verlangen. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Anbieter. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Ausfallhonorare:
• mindestens 21 Kalendertage vor dem Termin: 0 %;
• weniger als 21, aber mindestens 8 Kalendertage vor dem Termin: 50 %;
• weniger als 8 Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichtwahrnehmung: 100 %.
19.2 Die Ausfallhonorare stellen pauschalierten Schadensersatz dar. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieter rechnet ersparte Aufwendungen, erhaltene Erstattungen sowie Vergütungen aus einer anderweitigen Belegung des frei gewordenen Termins an.
19.3 Bereits entstandene und nicht kostenfrei stornierbare Reise-, Übernachtungs-, Raum- oder sonstige Drittkosten sind zusätzlich zu erstatten. Erstattungen und Gutschriften werden angerechnet.
19.4 Muss der Anbieter einen Termin aus einem von ihm nicht zu vertretenden wichtigen Grund absagen oder verschieben, bemühen sich die Parteien vorrangig um einen Ersatztermin oder eine andere zumutbare Ersatzlösung. Kann keine zumutbare Ersatzlösung angeboten werden, werden bereits gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 23.
§ 20 Akzeptable Nutzung (AUP)
20.1 Der Kunde darf die Leistungen nur rechtmäßig, vertragsgemäß und für eigene geschäftliche Zwecke beziehungsweise den individuell vereinbarten Zweck nutzen.
20.2 Untersagt sind insbesondere:
• rechtswidrige, diskriminierende, volksverhetzende, betrügerische oder Rechte Dritter verletzende Nutzungen;
• Erstellung oder Verbreitung von Malware, Spam oder Schadcode sowie Umgehung von Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen;
• automatisiertes Scraping, massenhafte oder missbräuchliche Abrufe, Umgehung von Rate-Limits oder unzulässige Parallelisierung;
• unbefugtes Reverse Engineering, Benchmarking, Rekonstruieren oder Nachbauen der Dienste;
• Weiterverkauf oder unbefugte Übertragung von Accounts, bezahlten Kontingenten oder Zugangsberechtigungen;
• Nutzung zugunsten sanktionierter Personen, Organisationen oder Zwecke, soweit dies gegen anwendbares Recht verstößt;
• Eingabe besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, personenbezogener Daten von Kindern oder sonstiger besonders schutzbedürftiger Daten, sofern deren Verarbeitung nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
20.3 KI-gestützte Leistungen dürfen nicht ohne angemessene menschliche Fachprüfung und erforderliche Compliance-Prozesse für sicherheitskritische, medizinische, rechtlich verbindliche, beschäftigungsbezogene, kreditbezogene, versicherungsbezogene oder sonstige stark regulierte Einzelfallentscheidungen eingesetzt werden.
20.4 Bei einem erheblichen oder fortgesetzten Verstoß darf der Anbieter nach vorheriger Warnung, soweit diese nicht unzumutbar oder wegen Dringlichkeit entbehrlich ist, Funktionen einschränken, Zugänge vorübergehend sperren oder den betroffenen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Bezahlte Kontingente verfallen allein aufgrund einer Sperrung nicht automatisch. Schadensersatz- und sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 21 Leistungsstörungen, Mängel und Nacherfüllung
21.1 Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt und stellt digitale Dienste im Wesentlichen entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung bereit.
21.2 Beanstandungen oder Leistungsstörungen sind innerhalb angemessener Frist nach Feststellung mit nachvollziehbarer Beschreibung in Textform mitzuteilen. Gesetzliche Rechte werden durch eine verspätete Mitteilung nur eingeschränkt, soweit dem Anbieter hierdurch nachweislich die Prüfung oder Behebung der Leistungsstörung erschwert wurde.
21.3 Soweit Art und Charakter der Leistung dies zulassen, ist dem Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung, Korrektur, Wiederholung oder angemessenen Ersatzleistung zu geben.
21.4 Für kostenlose Test-, Demo- und Pilotfunktionen werden keine über die ausdrücklich zugesagten Eigenschaften hinausgehenden Beschaffenheits- oder Verfügbarkeitsgarantien übernommen.
§ 22 Schutzrechtsansprüche Dritter
22.1 Macht ein Dritter Ansprüche wegen einer behaupteten Verletzung von Schutzrechten durch vom Anbieter bereitgestellte Software, Materialien oder individuell erstellte Arbeitsergebnisse geltend, informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich und ermöglicht ihm eine angemessene Beteiligung an der Rechtsverteidigung.
22.2 Der Anbieter kann nach eigener Wahl und soweit zumutbar Abhilfe schaffen, insbesondere durch Einholung eines Nutzungsrechts, Änderung der betroffenen Leistung, Ersatz durch eine gleichwertige Leistung oder Beendigung des betroffenen Leistungsteils gegen angemessene Erstattung.
22.3 Ansprüche bestehen nicht, soweit die behauptete Schutzrechtsverletzung auf Vorgaben, Daten, Inhalte, Änderungen, Kombinationen oder Nutzungen des Kunden beruht, die nicht vom Anbieter veranlasst oder freigegeben wurden.
§ 23 Haftung
23.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt:
• bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
• nach dem Produkthaftungsgesetz;
• bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
• aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
• in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
23.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
23.3 In den Fällen der Ziffer 23.2 ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf:
a) 250.000 EUR je Schadenfall bei Sachschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden;
b) 250.000 EUR je Schadenfall bei reinen Vermögensschäden, höchstens jedoch 500.000 EUR für sämtliche reinen Vermögensschäden des jeweiligen Kunden innerhalb eines Kalenderjahres.
Mehrere Schäden, die auf derselben Pflichtverletzung oder demselben einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen, gelten als ein Schadenfall. Die Fälle der Ziffer 23.1 bleiben unberührt.
23.4 Soweit nicht Ziffer 23.1 eingreift, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Verlust von Geschäftschancen, Reputationsschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, soweit solche Schäden im konkreten Fall eine vorhersehbare und vertragstypische Folge der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht darstellen.
23.5 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, soweit diese auf unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder ungeeigneten Daten, Informationen, Annahmen, Unterlagen, Vorgaben oder Entscheidungen des Kunden beruhen und der Anbieter die Unrichtigkeit oder Ungeeignetheit nicht erkennen musste.
23.6 Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Anbieters.
23.7 Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für Ansprüche aus vorvertraglichen Pflichtverletzungen und konkurrierende deliktische Ansprüche, soweit diese auf demselben Sachverhalt beruhen. Die Ausnahmen nach Ziffer 23.1 bleiben unberührt.
23.8 Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 23.1, bei arglistigem Verhalten oder soweit zwingende gesetzliche Verjährungsfristen entgegenstehen.
§ 24 Laufzeit, Vertragsbeendigung und Restkontingente
24.1 Die Laufzeit eines Projekts, einer Beratungsleistung, eines Softwarezugangs oder eines sonstigen Vertrags ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Eine automatische Vertragsverlängerung findet nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
24.2 Für reine Pay-per-Use-Nutzungen besteht keine Mindestlaufzeit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bezahlte Kontingente bleiben nach Maßgabe von § 7 nutzbar, solange das betreffende Kundenkonto und die vereinbarte Funktion bereitgestellt werden.
24.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerwiegendem Verstoß gegen Vertraulichkeit oder Nutzungsrechte, rechtswidriger Nutzung oder erheblichem Missbrauch von Zugängen und Systemen vorliegen.
24.4 Beendet der Anbieter eine Pay-per-Use-Leistung dauerhaft aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, bevor ein bezahltes Restkontingent genutzt werden kann, wird dem Kunden nach Wahl des Anbieters eine zumutbare Ersatznutzung ermöglicht oder der auf das nicht nutzbare Restkontingent entfallende anteilige Netto-Gegenwert erstattet.
§ 25 Datenzugang und Vertragsende
25.1 Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht an nicht dauerhaft eingeräumten Softwarezugängen und Diensten. Dauerhaft eingeräumte Nutzungsrechte an bereits vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen bleiben nach Maßgabe von § 18 bestehen.
25.2 Soweit technisch vorgesehen, kann der Kunde während eines aktiven Kundenkontos gespeicherte Ergebnisse erneut aufrufen. Regelungen über Rückgabe, Export, Löschung und gesetzliche Aufbewahrung personenbezogener Daten ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und den Datenschutzinformationen.
25.3 Zahlungsansprüche, Vertraulichkeitspflichten, Nutzungsrechtsbeschränkungen, Haftungsregelungen und Rechte an geistigem Eigentum gelten nach Vertragsende fort, soweit dies ihrem Sinn und Zweck entspricht.
§ 26 Referenzen und Werbung
26.1 Der Anbieter darf Namen, Logo oder eine identifizierbare Projektbeschreibung des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz verwenden.
26.2 Eine anonymisierte Beschreibung von Projekterfahrungen ist zulässig, sofern weder der Kunde noch vertrauliche Informationen identifizierbar sind.
§ 27 Abtretung und Übertragung
27.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen, soweit nicht eine gesetzliche Übertragung oder Abtretung zwingend zulässig ist.
27.2 Der Anbieter darf Zahlungsforderungen abtreten. Eine Übertragung des gesamten Vertrags auf einen anderen Rechtsträger bedarf der Zustimmung des Kunden, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
§ 28 Änderungen dieser AGB
28.1 Für bereits abgeschlossene Einzelaufträge, Kontingentkäufe, Analyse-, Beratungs-, Workshop- und Trainingsleistungen gelten die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
28.2 Neue Fassungen dieser AGB gelten für zukünftige Verträge ab dem jeweils ausgewiesenen Stand. Für laufende Vertragsverhältnisse werden Änderungen nur wirksam, wenn dies individuell vereinbart wird oder eine ausdrücklich vereinbarte Änderungsregelung des betreffenden Vertrags eingreift.
28.3 Technische und organisatorische Maßnahmen, die den geschuldeten Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigen und zur Sicherheit, Fehlerbehebung oder Einhaltung zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind, können ohne gesonderte Vertragsänderung umgesetzt werden.
§ 29 Exportkontrolle, Sanktionen und Compliance
29.1 Die Parteien beachten die auf sie jeweils anwendbaren Exportkontroll-, Sanktions-, Anti-Korruptions-, Datenschutz- und sonstigen zwingenden Compliance-Vorschriften.
29.2 Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen zu verweigern, einzuschränken oder zu beenden, soweit die Leistungserbringung gegen zwingende Exportkontroll-, Sanktions- oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen würde.
29.3 Der Kunde darf die Leistungen nicht in einer Weise nutzen, durch die der Anbieter zu einem Rechtsverstoß verpflichtet oder einem objektiv erheblichen Compliance-Risiko ausgesetzt würde.
§ 30 Schlussbestimmungen
30.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
30.2 Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist für Klagen des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
30.3 Änderungen und Ergänzungen sollen zu Dokumentationszwecken in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von der Form, in der sie getroffen wurden, Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
30.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
30.5 Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Berlin, 09.08.2026
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Geschäftsführer: Dr. Rafael Schön
